Jetzt geht’s um Wien!

Am Sonntag, dem 27. April 2025, finden die Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 statt. Im Gemeinderat geht es um die Verteilung von 100 Mandaten, in den Bezirksvertretungen, je nach Einwohneranzahl der Bezirke, um die Verteilung von 40 bis 60 Mandaten.
Wer ist in Wien wahlberechtigt?
Den Gemeinderat und die Bezirksvertretung dürfen alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft wählen, die bis zum 27. April 2009 geboren wurden (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025, in Wien begründet haben.
Die Bezirksvertretung dürfen auch nichtösterreichische EU-Bürger*innen wählen, die bis zum 27. April 2009 geboren wurden (vollendetes 16. Lebensjahr am Wahltag) und ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag der Wahl, dem 28. Jänner 2025 in Wien begründet haben. Für den Gemeinderat sind nichtösterreichische EU-Bürger*innen nach der österreichischen Bundesverfassung nicht wahlberechtigt, da dieser in Wien gleichzeitig der Landtag ist.
Wo kann ich wählen?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei Wochen vor der Wahl die "Amtliche Wahlinformation" per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal und enthält wichtige Informationen zur Wahl.
Informieren Sie sich rechtzeitig über ein eventuell neues zuständiges Wahllokal. Die Adresse finden Sie in der „Amtlichen Wahlinformation“ oder ab Anfang März im Internet unter www.wien.gv.at/wahlen.
Ein Tipp: Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.
Briefwahl
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (zum Beispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland), haben Sie die Möglichkeit, mit einer Wahlkarte per Briefwahl an den Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen 2025 teilzunehmen.
Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte muss bis spätestens am Wahltag, dem 27. April 2025, 17 Uhr, per Post, per Bot*in oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Die für die Briefwahl verwendete Wahlkarte kann auch am Wahltag in einem beliebigen Wiener Wahllokal während der Öffnungszeiten und bei jeder Wiener Bezirkswahlbehörde bis 17 Uhr abgegeben werden.
Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab 31. März 2025 persönlich im Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe stehen vor Ort abgeschirmte Bereiche zur Verfügung.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
Einen Wahlkartenantrag können Sie ab sofort bis Mittwoch, den 23. April 2025, schriftlich (per E-Mail, Fax oder formlosem schriftlichen Antrag) oder bis Freitag, den 25. April 2025, 12 Uhr persönlich beim Wahlreferat Ihres zuständigen Magistratischen Bezirksamtes stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Wahlkarten werden ab 31. März 2025 ausgestellt. Zu diesem Zeitpunkt stehen die kandidierenden Parteien sowie Personen fest und liegen die mit den Wahlkarten übermittelten Stimmzettel für die Wahlen vor.
Um eine Wahlkarte zu beantragen, sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Begründung, warum eine Wahlkarte benötigt wird
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Adresse des Hauptwohnsitzes
- Identitätsnachweis (zum Beispiel Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder Angabe der Reisepass-, Personalausweis- beziehungsweise Führerscheinnummer) oder Unterschrift des Antrages mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Beispiel ID Austria
Die Wahlkarte wird per Post an Ihre Wohnadresse geschickt. Wenn die Wahlkarte an eine andere Adresse geschickt werden soll, müssen Sie die gewünschte Adresse im Antrag angeben.
Wahlkarten werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen als "Einschreiben" versendet. Davon ausgenommen sind nur Wahlkarten, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zum Beispiel ID Austria beantragt werden. Bei diesen Anträgen können Sie auswählen, ob die Wahlkarte eingeschrieben oder nicht eingeschrieben versendet werden soll. Wenn Sie die Wahlkarte nicht eingeschrieben versenden lassen, erfolgt die Zustellung auf Ihre eigene Gefahr. Ein Duplikat für eine auf dem Postweg verloren gegangene Wahlkarte darf nicht ausgestellt werden.
Am Wahltag
Vergessen Sie bitte nicht, einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) zum Wählen mitzunehmen. eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.
Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal - dies gilt auch bei der Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal - unbedingt mitnehmen, sonst können Sie im Wahllokal nicht wählen.
Die "Amtliche Wahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die "Amtliche Wahlinformation" zum Wählen mitnehmen, werden Sie schneller im Wählerverzeichnis gefunden und dadurch Ihre Zeit im Wahllokal verkürzt.
Quelle: https://www.wien.gv.at/politik/wahlen/grbv/2025/index.html